Leistungen

Primäre Aufgabenfelder

Psychosoziale Beratung

– Krankheitsbewältigung 
– Krisenintervention 
– Psychosoziale Betreuung und Unterstützung

Anleitung im lebenspraktischen Bereich

– Erarbeitung einer Tagesstruktur
– Unterstützung bei der Tagesorganisation
– Anleitung bei der Haushaltsführung
– Unterstützung beim Einkaufen

Unterstützung bei der Freizeitgestaltung

– Anbindung an Freizeitangebote
– Förderung der Entwicklung von Freizeitverhalten
– Erwachsenenbildung
– Unterstützung zur Teilnahme am gesell. Leben

Hilfe bei medizinischen Maßnahmen

– Gesundheitsvorsorge
– Erlernen von Stressbewältigungsstrategien
– Begleitung bei notwendiger Behandlung
– Erarbeitung einer Strategie zur Rückfallprophylaxe

Vorteile von ABW

Sie leben Zuhause in Ihren eigenen vier Wänden

Sie bestimmen selbst, wo und vor allem wie Sie wohnen möchten.

Sie erhalten Unterstützung in der Lebenspraxis

Wir helfen Ihnen beim Erhalt und Verbesserung Ihrer Selbstständigkeit.

Sie gestalten Ihr Leben eigenverantwortlich

Wir unterstützen Sie bei Ihrer eigenverantwortlichen Tagesgestaltung und -strukturierung.

Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen

Unser qualifiziertes Fachpersonal steht Ihnen bei Krisen- und Konfliktsituationen kompetent zur Seite.

Sie sind gesellschaftlich voll integriert

Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten und Bindungen. Angehörige werden auf
Wunsch gerne intensiv in den Betreuungsprozess miteinbezogen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Unterstützung übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe nach den Vorgaben der Eingliederungshilfe (SGB Zwölftes Buch XII), insofern der Klient einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten hat.

Die Anträge hierfür füllen wir gemeinsam aus.

Leistungsberechtigt sind Sie nach § 53 SGB XII i.V.m. § 3 der Eingliederungsverordnung, wenn Sie seelisch oder körperlich eingeschränkt sind und durch das ambulant betreute Wohnen mehr Lebensqualität erzielen können. Das Ziel begründet sich darin, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Selbstverständlich können Sie die Unterstützung durch das ambulant betreute Wohnen auch ohne die Kostenübernahme durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, sofern Sie sich bereit erklären, die Kosten der Betreuungsleistungen eigenständig zu übernehmen.

Ambulant betreutes Wohnen – Individuelle Lebensqualität durch vielseitige Unterstützung

Mit unserer Unterstützung können Sie selbstbestimmt in Ihrer Wohnung leben und wirken den Auswirkungen Ihrer Erkrankung entgegen. Wenn Sie Hilfestellung benötigen, jedoch nicht ganztags und vollständig auf Betreuung angewiesen sind, ist ambulant betreutes Wohnen die ideale Unterstützung für Sie. Sie bleiben mobil in Ihrem vertrauten Umfeld und können weiterhin ein selbstständiges Leben außerhalb von Heimen und stationären Einrichtungen führen. Unser Team fördert im Rahmen der regelmäßigen Besuche Ihre Autonomie und Eigeninitiative.

Dies kann beispielsweise durch eine praktische Anleitung im Haushalt geschehen, oder durch das Erarbeiten einer individuellen sinnvollen Tagesstruktur, die speziell auf Sie zugeschnitten wird. Dazu gehören auch das Lösen von Krisen- und Konfliktsituationen sowie der Erhalt und Aufbau von wichtigen sozialen Kontakten. Im Rahmen vom ambulant betreuten Wohnen stehen wir Ihnen ebenfalls bei Ihrer Tages- und Freizeitgestaltung fachlich zur Seite.

Mit Hilfe unserer vielzähligen Kooperationspartner sowie unserem kompetenten und mobilen Team bietet unser ambulant betreutes Wohnen vielfältige Optionen, Perspektiven und ein weitreichendes Betreuungsgebiet.

Beantragung von ambulant betreutem Wohnen

Gesamtplanverfahren

Den bayerischen Bezirken ist es wichtig, das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs und zur Durchführung der Leistungen möglichst einfach zu gestalten. Der einzelne Mensch mit Behinderung und sein persönlicher Bedarf soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Dafür verwenden die Bezirke den sogenannten Gesamtplan, der im Sozialgesetzbuch (§ 58 SGB XII) vorgesehen ist.

Im Gesamtplanverfahren ermitteln die Betroffenen und mögliche Anbieter von Hilfeleistungen gemeinsam nach einem bestimmten Plan umfassend den persönlichen Bedarf.